Vertrag

Die Grundlage für den Bürgerbeirat bildet der Vertrag zwischen Zementwerk Leube GmbH, und

Stadtgemeinde Hallein
Marktgemeinde Marktschellenberg
Marktgemeinde Grödig
Ortsgemeinde Anif
Siedlerverein Au-Rehhof
Siedlungsverein Rif-Taxach
Bürgerinitiative gegen den Einstieg in die Müllverbrennung
DI Fritz Pichler (als Experte des ZWL)
DI Wolfgang Konrad (als Experte des BürgerBeirates)
Arbeiterbetriebsrat des ZWL vertreten durch Othmar Danninger
Werner Roth / Anrainer

Den gesamten Vertrag (stand 2015) können Sie als pdf herunterladen.
(Vertrag als pdf downloaden)

Arbeitsübereinkommen (zum Download)

Stand April 2004/2015

1. Zielsetzung und Aufgaben des BürgerBeirates Gartenau

Der BürgerBeirat Gartenau dient der Vorbereitung, Begleitung und Kontrolle des Einsatzes von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk Leube.

Vor der Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Behördenverfahren betreffend Ersatzbrennstoffe ist im BürgerBeirat ein Konsens herbeizuführen, bzw. verpflichtet sich das Zementwerk - in Abstimmung mit dem Bürgerbeirat, positive Bescheide aus eingeleiteten Behördenverfahren erst nach Konsens im Bürgerbeirat umzusetzen.

Der BürgerBeirat Gartenau hat seine Tätigkeit mit der konstituierenden Sitzung am 7. November 1996 aufgenommen und hat Bestand, solange Ersatzbrennstoffe im Zementwerk Leube eingesetzt werden.



2. Zusammensetzung und Stimmrechte des BürgerBeirates Gartenau

Mag. Heimo Berger, GF Leube
Christian Brandl, Siedlungsverein Rif-Taxach
Klaus Czepl, Produktionsleiter Leube
Othmar Danninger, Betriebsratsvorsitzender
Günter Gorbach, Koordinator
Dipl.-Ing. Gernot Häusler, Leube
Mag. Christian Heugl, Siedlungsverein Au-Rehhof
Dr. Michael Köhler, Gemeinde Marktschellenberg
Dipl.-Ing. Wolfgang Konrad, Berater BBR
Ing. Rudolf Krall, Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung
Dipl.-Ing. Fritz Pichler, Berater
Josef Sailer, Vertreter Stadt Hallein
Dipl.-Ing. Werner, Roth Anrainer
Nikolaus Rußegger, Gmde. Marktschellenberg, Stvtr. Dr. Köhler
Dipl.-Ing. Heinz Schierhuber, Vertreter Gemeinde Grödig
Dipl.-Ing. Dr. Günter Waldl, GL Leube
Dr. Wolfgang Wiener, Landesumweltanwaltschaft
Mag. Rudolf Zrost, GF Leube

Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft (LUA) ist mit beratender Stimme vertreten.
Seitens des Zementwerkes bzw. der Geschäftsleitung ist jeweils nur ein Vertreter stimmberechtigt.
Jedes Mitglied/Mitgliedsorganisation kann im Verhinderungsfall einen Stellvertreter entsenden.

Der BürgerBeirat kann nach Absprache für bestimmte Sachfragen Experten zu den Sitzungen beiziehen.

Es besteht die Möglichkeit, Besucher ohne Rederecht an den Sitzungen des BürgerBeirates teilnehmen zu lassen. Darüber bestimmt der BürgerBeirat für die jeweils nächste Sitzung selbst.



3. Der Mittler

Zur Erleichterung einvernehmlicher Konfliktlösung, zur Förderung der Kontakte zwischen den Beteiligten und zur Moderation der Beiratssitzungen bestellt der BürgerBeirat einen Mittler.
Derzeit wird diese Funktion von Günter Gorbach wahrgenommen.

Der Mittler ist für die organisatorische Abwicklung, Koordination und Protokollführung verantwortlich. Er leitet die Sitzungen des BürgerBeirates und ist für einen fairen und ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen verantwortlich.

Wesentliche Aufgabe des Mittlers ist es, Kontakte zu allen Beteiligten zu halten, Konflikte im Wege der Vermittlung beilegen zu helfen und den Kommunikationsprozess auf unparteiliche Weise zu fördern.

Der Mittler alleine ist berechtigt, Auskünfte an die Presse zur Arbeit, Inhalten und abgeschlossenen Vereinbarungen – nicht aber zu laufenden Gesprächen im BürgerBeirat - zu erteilen. Presseerklärungen und –konferenzen sind nur nach vorherigem Beschluss im BürgerBeirat möglich.



4. Sitzungen/Tagesordnung

Die Einladungen zu den BürgerBeiratssitzungen erfolgen rechtzeitig, zumindest 10 Tage vor Beiratssitzung unter Angabe der Tagesordnung.
Ergänzungen oder Änderungen der Tagesordnung sind zu Sitzungsbeginn einvernehmlich möglich.

Der BürgerBeirat ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Stimmberechtigten anwesend sind (dzt. 9 Personen). Bei geringerer Anwesenheit wird bei Sitzungsbeginn beraten, ob und wie gearbeitet wird.

Die Sitzungen des BürgerBeirates sind grundsätzlich nicht öffentlich. Eine Zulassung der Öffentlichkeit kann für die jeweils nächste Sitzung einvernehmlich beschlossen werden.



5. Beschlussfassung

Der BürgerBeirat Gartenau ist ein konsensuales Bürgerbeteiligungsverfahren, das heißt, Beschlussfassungen sind grundsätzlich nur einvernehmlich möglich.



6. Protokoll

Das Protokoll wird vom Mittler als Ergebnisprotokoll erstellt und an die BürgerBeiräte spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung versandt. Als Tagesordnungspunkt wird es auf der jeweils nächsten Sitzung aufgerufen.



7. Rückbindung der BürgerBeiräte an Ihre Organisationen

Die Mitglieder des BürgerBeirates werden die von ihnen vertretenen Organisationen über die Arbeitsergebnisse des BürgerBeirates kontinuierlich informieren. Ebenso tragen sie Anregungen und Kritik ihrer Organisationen in den BürgerBeirat, um die Aktivitäten des Bürgerbeirates für alle Betroffenen annehmbar zu machen.



8. Änderungen der Arbeitsvereinbarung

Diese Arbeitsvereinbarung tritt mit der Beschlussfassung des BürgerBeirates im April 2004 in Kraft. Sie ersetzt die ursprüngliche Vereinbarung vom 7. 11. 1996 i. d. F. vom 2. 3. 1999. Eine einvernehmliche Änderung ist jederzeit möglich.

Günter Gorbach, 20. April 2004